Bei Inanspruchnahme unserer Dienstleistung verrechnen wir lediglich eine völlig transparente All-in-Gebühr wie folgt:
Die einzigen zusätzlichen Kosten, sind die Produktkosten der eingesetzten ETFs, wobei wir ausschließlich in kostengünstige ETFs investieren.
Je nach Zusammensetzung Ihres Portfolios können Sie mit Durchschnittskosten von ca. 0,25 % pro Jahr rechnen. Die Kosten werden Ihnen jedoch nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern sind bereits im Kurs des jeweiligen ETFs berücksichtigt.
Unsere völlig transparente All-in-Gebühr inkludiert folgende Leistungen
In unserer völlig transparenten All-in-Gebühr sind auch alle Transaktionsgebühren inkludiert. Es fallen somit keine separaten oder versteckten Transaktionsgebühren an.
Auch die Konto-/Depotgebühr ist in unserer All-in-Gebühr enthalten und verursacht somit keine gesonderten Kosten.
Da unsere Online-Vermögensverwaltung ausschließlich in ausgewählte ETFs investiert, fallen für Sie keine Ausgabeaufschläge an. Im Vergleich zu einem klassischen Investmentfonds werden bei ETFs keine Ausgabeaufschläge sowie keine Rücknahmegebühren verrechnet.
Die Umsatzsteuer ist in unserer All-in-Gebühr in der Höhe von 1,25% p. a. bzw. 0,95% p.a. bereits inkludiert.
Die Gebühren werden vierteljährlich verrechnet und Ihrem Verrechnungskonto belastet.
Seit 01.04.2017 müssen Banken auf realisierte Kursgewinne Kapitalertragsteuer, seit 01.01.2016 in der Höhe von 27,5%, einbehalten und an das Finanzamt abführen. Betroffen davon sind alle österreichischen Privatanleger, die Wertpapiere mit Gewinn verkaufen.
Beim KESt-Verlustausgleich werden alle Einkünfte sowie alle realisierten Verluste eines Wertpapierdepots innerhalb eines Kalenderjahres gegengerechnet. Der Verlustausgleich wird automatisch bei jeder Wertpapierabrechnung von uns durchgeführt. Grund hierfür ist es, die bei Gewinnen abgezogene KESt mit den Verlusten aus anderen Wertpapiertransaktionen wieder zu kompensieren.
Dies bedeutet für Sie, dass der Verlustausgleich von uns automatisiert durchgeführt wird und somit für Sie kein weiterer Aufwand entsteht.
Bitte beachten Sie, dass der automatische Verlustausgleich nur bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigem Privatanlagern für sämtliche Einzelinhaberdepots erfolgt.
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aller Kriterien, bei welchen ein automatischer Verlustausgleich möglich ist:
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aller Kriterien, bei welchen ein automatischer Verlustausgleich nicht möglich bzw. zulässig ist:
Folgende Erträge werden im Verlustausgleich berücksichtigt:
Die jährliche Verlustausgleichsabrechnung finden Sie in unserer innovativen Spängler Online Applikation unter dem Menüpunkt „Schließfach“.
Die im Rahmen der Portfolioverwaltung erzielten Kapitalerträge stellen steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Sie unterliegen dem Steuersatz (auch Abgeltungsteuersatz) von 26,375 % (Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag) zuzüglich etwaiger Kirchensteuer. Die Steuer auf Kapitaleinkünfte wird nicht vom Bankhaus Spängler einbehalten und ist folglich von den steuerpflichtigen Investoren im Rahmen der Jahressteuererklärung gegenüber der Finanz offenzulegen und zu entrichten. Das Bankhaus Spängler stellt Ihnen gerne bei Bedarf einen eigenen Steuerbericht zur Verfügung. Dieser Bericht enthält sämtliche steuerrelevanten Kapitaleinkünfte sowie alle weiteren wesentlichen Informationen, die Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung benötigen.