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    Gebühren & Steuern

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    Was kostet mich die Dienstleistung, wie hoch sind die Gebühren?

    Bei Inanspruchnahme unserer Dienstleistung verrechnen wir lediglich eine völlig transparente All-in-Gebühr wie folgt:

    • ab Euro 30.000 Anlagevolumen 1,25% p. a.
    • ab Euro 300.000 Anlagevolumen 0,95% pa.
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    Gibt es weitere Kosten?

    Die einzigen zusätzlichen Kosten, sind die Produktkosten der eingesetzten ETFs, wobei wir ausschließlich in kostengünstige ETFs investieren.

    Je nach Zusammensetzung Ihres Portfolios können Sie mit Durchschnittskosten von ca. 0,25 % pro Jahr rechnen. Die Kosten werden Ihnen jedoch nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern sind bereits im Kurs des jeweiligen ETFs berücksichtigt.

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    Welche Dienstleistungen sind in der All-in-Gebühr inkludiert?

    Unsere völlig transparente All-in-Gebühr inkludiert folgende Leistungen

    • Professionelle und unabhängige Vermögensverwaltung
    • Persönliche Betreuung
    • Konto- und Depotführung
    • Transaktionskosten im Wertpapierhandel
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    Wie hoch sind die Transaktionsgebühren?

    In unserer völlig transparenten All-in-Gebühr sind auch alle Transaktionsgebühren inkludiert. Es fallen somit keine separaten oder versteckten Transaktionsgebühren an.

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    Fallen Konto-/Depotgebühren an?

    Auch die Konto-/Depotgebühr ist in unserer All-in-Gebühr enthalten und verursacht somit keine gesonderten Kosten.

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    Gibt es Ausgabeaufschläge?

    Da unsere Online-Vermögensverwaltung ausschließlich in ausgewählte ETFs investiert, fallen für Sie keine Ausgabeaufschläge an. Im Vergleich zu einem klassischen Investmentfonds werden bei ETFs keine Ausgabeaufschläge sowie keine Rücknahmegebühren verrechnet.

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    Wird bei der Dienstleistung Umsatzsteuer gerechnet?

    Die Umsatzsteuer ist in unserer All-in-Gebühr in der Höhe von 1,25% p. a. bzw. 0,95% p.a. bereits inkludiert.

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    Wie und wann werden die Gebühren verrechnet?

    Die Gebühren werden vierteljährlich verrechnet und Ihrem Verrechnungskonto belastet.

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    Fallen Steuern bei einer Vermögensverwaltung an?

    Seit 01.04.2017 müssen Banken auf realisierte Kursgewinne Kapitalertragsteuer, seit 01.01.2016 in der Höhe von 27,5%, einbehalten und an das Finanzamt abführen. Betroffen davon sind alle österreichischen Privatanleger, die Wertpapiere mit Gewinn verkaufen.

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    Was bedeutet KESt-Verlustausgleich?

    Beim KESt-Verlustausgleich werden alle Einkünfte sowie alle realisierten Verluste eines Wertpapierdepots innerhalb eines Kalenderjahres gegengerechnet. Der Verlustausgleich wird automatisch bei jeder Wertpapierabrechnung von uns durchgeführt. Grund hierfür ist es, die bei Gewinnen abgezogene KESt mit den Verlusten aus anderen Wertpapiertransaktionen wieder zu kompensieren.

    Dies bedeutet für Sie, dass der Verlustausgleich von uns automatisiert durchgeführt wird und somit für Sie kein weiterer Aufwand entsteht.

    Bitte beachten Sie, dass der automatische Verlustausgleich nur bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigem Privatanlagern für sämtliche Einzelinhaberdepots erfolgt.

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    Wann ist der automatische Verlustausgleich möglich?

    Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aller Kriterien, bei welchen ein automatischer Verlustausgleich möglich ist:

    • Der automatische Verlustausgleich ist nur im Privatvermögen möglich.
    • In den Verlustausgleich werden alle bei uns geführten Einzeldepots berücksichtigt.
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    Wann ist automatischer Verlustausgleich nicht möglich/zulässig?

    Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aller Kriterien, bei welchen ein automatischer Verlustausgleich nicht möglich bzw. zulässig ist:

    • Im Falle eines Gemeinschaftsdepots, betrieblichen Depots sowie einem treuhändig gehaltenen Depot ist der automatische Verlustausgleich ausgeschlossen.
    • Ein bankübergreifender Verlustausgleich ist nicht erlaubt.
    • Ein Verlustausgleich ist ausschließlich mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen innerhalb des gleichen Kalenderjahres möglich. Ein Vortrag von realisierten Verlusten in anderes Kalenderjahre ist nicht möglich.
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    Welche Erträge werden im Verlustausgleich berücksichtigt?

    Folgende Erträge werden im Verlustausgleich berücksichtigt:

    • Alle Kursgewinne aus Wertpapiertransaktionen
    • Dividenden, Zinsen und Fondsauschüttungen
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    Wo finde ich Informationen zu meinem jährlichen Verlustausgleich?

    Die jährliche Verlustausgleichsabrechnung finden Sie in unserer innovativen Spängler Online Applikation unter dem Menüpunkt „Schließfach“.

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    Was muss ich als in Deutschland ansässiger Investor hinsichtlich Steuern berücksichtigen?

    Die im Rahmen der Portfolioverwaltung erzielten Kapitalerträge stellen steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Sie unterliegen dem Steuersatz (auch Abgeltungsteuersatz) von 26,375 % (Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag) zuzüglich etwaiger Kirchensteuer. Die Steuer auf Kapitaleinkünfte wird nicht vom Bankhaus Spängler einbehalten und ist folglich von den steuerpflichtigen Investoren im Rahmen der Jahressteuererklärung gegenüber der Finanz offenzulegen und zu entrichten. Das Bankhaus Spängler stellt Ihnen gerne bei Bedarf einen eigenen Steuerbericht zur Verfügung. Dieser Bericht enthält sämtliche steuerrelevanten Kapitaleinkünfte sowie alle weiteren wesentlichen Informationen, die Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung benötigen.

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